Dr. Schwind & Koll.

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Impfung

Wir Deutsche sind Reiseweltmeister - aber nur ein Drittel der Erwachsenen hat hierzulande einen optimalen Impfschutz.
Und Sie? Ihr Impfausweis liegt bestimmt irgendwo sicher verwahrt. Schauen Sie mal wieder rein! Denn nur ein vollständiger Impfschutz bewahrt Sie und Ihre Nächsten vor zum Teil gefährlichen Infektionskrankheiten.


Gerade bei Frauen mit Kinderwunsch ist der Schutz vor Infektionskrankheiten, die schlimmstenfalls nicht nur das Leben und die Gesundheit der Mutter sondern auch des Ungeborenen bedrohen können, besonders wichtig.


Deshalb sollte jedes Paar vor Planung einer Schwangerschaft unsere Impfberatung nutzen und den Impfschutz überprüfen lassen.
Die für Deutschland gültigen Impfempfehlungen werden von der "Ständigen Impfkommission" (STIKO) am Robert-Koch-Institut in Berlin erstellt und ständig auf den neuesten Stand gebracht:


  1. Standardimpfungen:

       In Weiterführung des Impfplanes für Säuglinge, Kinder und Jugendliche sollte der Impfschutz gegen                         folgende Infektionskrankheiten in späteren Lebensjahren aufgefrischt oder bislang versäumte Impfungen               nachgeholt werden:

      

            - Diphterie


                      -Poliomyelitis
                       Der Polio-Schluckimpfung wird heutzutage nicht mehr empfohlen. Zum Schutz vor Kinderlähmung                           wird ein intramuskulär zu injizierender Tot-Impfstoff (IPV) mit gleicher Wirksamkeit empfohlen.


                      -Tetanus


                     -Pertussis

            Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Schwangeren einmalig eine Impfung 

                        gegen Keuchhusten (Pertussis) im letzten Schwangerschaftsdrittel ab der 28.                       

                        Schwangerschaftswoche. Leider ist die Impfung nur als Kombiimpfstoff mit Tetanus und Diphterie                            in Deutschland verfügbar. Da es sich um einen Todimpfstoff handelt ist die Impfung in der                                              Schwangerschaft unbedenklich für Mutter und das ungeborene Kind. 


            Zusätzlich ab 60. Lebensjahr:
         

                       -Influenza
                      Jährliche Impfung, vorzugsweise im Herbst (September - November) mit einem aktuellen, von der                               WHO empfohlenen, Impfstoff.


                     -Pneumokokkeninfektionen
                      Auffrischimpfung frühestens 5-6 Jahre nach erster Impfung.        


2. Indikationsimpfungen:


Andere Impfungen können bei besonderer Risikosituation oder Gefährdung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene indiziert sein:


     -FSME (Frühsommermeningoenzephalitis):
       Personen, die sich in FSME-Risikogebieten aufhalten oder Personen, die durch FSME beruflich gefährdet         

       sind  (z. B. Forstarbeiter). Risikogebiete in Bayern sind zur Zeit insbesondere: Südlicher Bayerischer Wald,  

       Niederbayern entlang der Donau ab Regensburg (besonders Region Passau) sowie entlang der Flüsse Paar, 

       Isar (ab Landshut), Rott, Inn, Vils, Altmühl.


     -Hepatitis A

    
      -Hepatitis B
        Auf Empfehlung der WHO wurde 1995 die Hepatitis-B-Impfung der Säuglinge, Kinder und Jugendlichen in 

       den Kalender der empfohlenen Impfungen aufgenommen. Blutuntersuchungen zur Kontrolle des 

       Impferfolges sind bei der Regelimpfung im Kindesalter nicht erforderlich.
       Die Hepatitis A + B-Impfung wird von den Krankenkassen nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (d. h. bis  

       zum Tag vor dem 18. Geburtstag) bezahlt. Danach werden die Kosten nicht mehr von der Krankenkasse  

       übernommen.

       Also ganz wichtig: Bis zum 18. Geburtstag die Hepatitis A + B-Impfung durchführen lassen!


      -Masern, Mumps, Röteln (MMR)

    Die Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln sollte mit einem Kombinationsimpfstoff (MMR- 

        Impfstoff)  durchgeführt werden, in der Regel zwischen dem 12. und 15. Lebensmonat, möglichst bis zum  

        Ende des 2. Lebensjahres, um den frühestmöglichen Impfschutz zu erreichen.

        Eine zweite MMR-Impfung sollte spätestens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nachgeholt werden; bei  

        Mädchen wird damit auch der unverzichtbare Rötelnschutz sichergestellt, der in einer späteren 

        Schwangerschaft extrem wichtig für das ungeborene Kind ist. 
        Auch bei früher angeblich durchgemachter Masern-, Mumps- oder Rötelnerkrankung sollte die zweite MMR-

        Impfung durchgeführt werden. Die Empfehlung laut  STIKO  ist  als  Standardimpfung (ohne besondere 

        berufliche Erfordernis),  dass Erwachsene die das 18 Lebensjahr erreicht haben und  die nach 1970 geboren 

        sind und die in der Kindheit keine oder nur eine einmalige Impfung erhalten hatten oder deren Impfstatus 

        unklar ist, einmal gegen MMR geimpft  werden.


       -Varizellen
         Sehr wichtig für Frauen mit Kinderwunsch, da eine Windpockenerkrankung der Mutter kurz vor der Geburt 

         ein lebensbedrohliches Risiko für das Neugeborene darstellt.


 Nützlicher Link:
Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch Institutes, Berlin

https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Impfempfehlungen_node.html







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